Förderung
KfW-Zuschuss für Ihre neue Heizung
Für den Umstieg auf Wärmepumpe oder Pelletheizung zahlt die KfW einen Zuschuss. Hier finden Sie die Fördersätze und den Ablauf im Überblick.
Erst beantragen, dann beginnen
Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Der Auftrag braucht dafür eine Bedingung, dass er nur bei Förderzusage gilt. Sprechen Sie uns vor der Unterschrift an, wir achten mit Ihnen darauf.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
30 %
Grundförderung
Für alle Antragsteller: Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, und Vermieter.
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung austauschen. Sinkt ab 1. Februar 2027 schrittweise.
10 bis 40 %
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kind unter 18 Jahren bis 60.000 €).
- Zusammen höchstens 70 %, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 % der förderfähigen Kosten.
- Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Bei 70 % Fördersatz ergibt das einen Zuschuss von bis zu 19.600 €.
Voraussetzungen
- Das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt.
- Gefördert werden u. a. Wärmepumpen und Biomasseheizungen wie Pelletkessel.
- Zum Einbau gehört ein hydraulischer Abgleich.
- Der Antrag wird vor Beginn der Arbeiten gestellt.
Ablauf in sechs Schritten
-
1
Beratung und Angebot
Wir prüfen Ihr Gebäude und erstellen ein Angebot für die passende Heizung.
-
2
Vertrag mit Förderbedingung
Der Auftrag enthält eine Bedingung, dass er nur bei Förderzusage gilt. Sie lässt sich nicht nachträglich einfügen.
-
3
Bestätigung zum Antrag
Ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.
-
4
Antrag bei der KfW
Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen.
-
5
Einbau
Nach der Zusage bauen wir die neue Heizung ein, inklusive hydraulischem Abgleich.
-
6
Nachweis und Auszahlung
Mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) reichen Sie die Nachweise ein. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Welche Heizung passt zu Ihrem Haus?
Stand: Oktober 2026. Die Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindlich sind allein die Angaben der KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458) auf kfw.de. Diese Übersicht ersetzt keine Energie- oder Steuerberatung.
Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben.
Ein Anruf oder eine kurze Anfrage genügt. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen die nächsten Schritte.