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Förderung

KfW-Zuschuss für Ihre neue Heizung

Für den Umstieg auf Wärmepumpe oder Pelletheizung zahlt die KfW einen Zuschuss. Hier finden Sie die Fördersätze und den Ablauf im Überblick.

Erst beantragen, dann beginnen

Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Der Auftrag braucht dafür eine Bedingung, dass er nur bei Förderzusage gilt. Sprechen Sie uns vor der Unterschrift an, wir achten mit Ihnen darauf.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

30 %

Grundförderung

Für alle Antragsteller: Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, und Vermieter.

16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung austauschen. Sinkt ab 1. Februar 2027 schrittweise.

10 bis 40 %

Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kind unter 18 Jahren bis 60.000 €).

Voraussetzungen

  • Das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt.
  • Gefördert werden u. a. Wärmepumpen und Biomasseheizungen wie Pelletkessel.
  • Zum Einbau gehört ein hydraulischer Abgleich.
  • Der Antrag wird vor Beginn der Arbeiten gestellt.

Ablauf in sechs Schritten

  1. 1

    Beratung und Angebot

    Wir prüfen Ihr Gebäude und erstellen ein Angebot für die passende Heizung.

  2. 2

    Vertrag mit Förderbedingung

    Der Auftrag enthält eine Bedingung, dass er nur bei Förderzusage gilt. Sie lässt sich nicht nachträglich einfügen.

  3. 3

    Bestätigung zum Antrag

    Ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.

  4. 4

    Antrag bei der KfW

    Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen.

  5. 5

    Einbau

    Nach der Zusage bauen wir die neue Heizung ein, inklusive hydraulischem Abgleich.

  6. 6

    Nachweis und Auszahlung

    Mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) reichen Sie die Nachweise ein. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Welche Heizung passt zu Ihrem Haus?

Stand: Oktober 2026. Die Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindlich sind allein die Angaben der KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458) auf kfw.de. Diese Übersicht ersetzt keine Energie- oder Steuerberatung.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben.

Ein Anruf oder eine kurze Anfrage genügt. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen die nächsten Schritte.